Presseinformation vom 16. August 2004
VPB erinnert: Bis Herbst alte Heizkessel austauschen
BERLIN. Am 1. November 2004 ist es soweit: alle Heizkessel, die die geltenden Vorschriften der Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSCHV) nicht erfüllen, müssen ausgetauscht werden. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB) vor allem Besitzer älterer Ein- und Zweifamilienhäuser.
"Der Austausch kommt für die meisten Hauseigentümer nicht aus heiterem Himmel", erläutert der Vorsitzende des VPB, Jürgen B. Schrader. "Seit 1998 wissen sie von ihren Schornsteinfegern, welche Anlagen erneuert werden müssen." Diesen Termin müssen auch alle beachten, die erst kürzlich eine ältere Immobilie gekauft haben und bisher vielleicht noch keinen Besuch vom Schornsteinfeger hatten. Die Frist gilt auch für sie. "Im Zweifelsfall hilft die Nachfrage beim Schornsteinfeger", rät der VPB-Chef, "er kennt alle Anlagen in seinem Bezirk und hat alle Unterlagen zur Hand."
Übrigens: Die nächste Schonfrist endet 2006. Dann müssen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) sämtliche vor Oktober 1978 installierten Kessel ersetzt werden.
Wer sich mit dem Gedanken trägt, bei dieser Gelegenheit sein altes Haus energietechnisch zu modernisieren, der hat nun reichlich Zeit für die Vorbereitung. Bei der Planung aller Dämm- und Baumaßnahmen hilft der regionale VPB-Bauherrenberater. Bei der Finanzierung der Maßnahmen greift unter anderem die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dem Hausbesitzer mit zinsgünstigen Darlehen unter die Arme.
Weitere Informationen beim Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.bauherren-verband.de.
© 2006, Berlin
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