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Presseinformation vom 24. Februar 2004

VPB fordert: Bauherren als Verbraucher rechtlich stärken.

Ein durchschnittlicher Einfamilienhausbau kostet heute 120.000 Euro. Baut die Familie mit einem Bauträger, so müssen dabei im Schnitt Bauschäden im Wert von 28.000 Euro nachgebessert werden. Eine enorme Summe, auf der der Bauherr in der Regel sitzen bleibt. Diese und andere dramatische Zahlen hat der Verband Privater Bauherren (VPB) bei einer Untersuchung unter den eigenen Mitgliedern festgestellt. Als Verbraucherschutzbund fordert der VPB deshalb seit langem mehr Sicherheit für private Bauherren. Geschäftsführerin Corinna Merzyn dazu: "Der Gesetzgeber darf sich nicht länger nur an professionellen Bauherren orientieren."

"Unsere Erfahrung zeigt", so die VPB-Geschäftsführerin, "wie hilflos private Bauherren gegenüber Bauträgern sind. Sicherheitsleistungen können in 75 Prozent aller Fälle nicht durchgesetzt werden. Das muss sich ändern." Der Verband, der im ständigen Dialog mit zuständigen Ministerien und den Ausschüssen des Bundestages die Interessen der privaten Bauherren vertritt, hat hierzu nun konkrete Vorschläge ausgearbeitet und dem Verbraucherschutzministerium übergeben.

In der Praxis geht es darum, auch den privaten Bauherren ausreichende Prüfungsmöglichkeiten der Verträge zu gewähren, die Transparenz von Bau- und Leistungsbeschreibungen zu erhöhen und damit einen Preisvergleich zu ermöglichen sowie das Insolvenzrisiko durch Erfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften in einer vertretbaren Größenordnung zu halten. Diese Fragen gewinnen angesichts der enormen Baumängel und der zunehmenden Insolvenzen immer größere Bedeutung. Bisher trägt bei Firmenpleiten in der Regel der Bauherr allein den Schaden.

Im direkten Zusammenhang mit den Sicherheitsleistungen stehen die Abschlagszahlungen. Wer Vorauszahlungen über den tatsächlichen Baufortschritt hinaus geleistet hat, der verliert im Falle eines Firmenbankrotts sein Geld. "In immerhin 60 Prozent der von uns untersuchten Fälle", so Corinna Merzyn, "sahen die Bauverträge überhöhte Vorauszahlungen vor." Dabei gilt am Bau wie anderswo: Zahlung Zug um Zug. Das setzt allerdings eine nachvollziehbare Definition der einzelnen Bauabschnitte voraus, nach deren Erfüllung jeweils Abschlagszahlungen fällig werden. Diese Bauabschnitte, so fordert der VPB, müssen verständlich und praxisnah geregelt werden, auch für das Bauen im Bestand, das nach Einschätzung des Verbandes in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen wird.

Zwei Drittel aller Baubeschreibungen, so hat der VPB ermittelt, sind unvollständig, 73 Prozent enthalten nicht einmal die unbedingt erforderlichen Planungsleistungen. Damit sich das verbessert und damit Bauverträge endlich miteinander vergleichbar werden, hat sich der Verband im vergangenen Jahr maßgeblich an der Erarbeitung der "Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser" beteiligt. Diese zurzeit noch freiwilligen Bedingungen müssen nach Ansicht des VPB als Rechtsverordnung Gesetzeskraft bekommen.

"Aber alle guten Verordnungen nützen nichts", so VPB-Geschäftsführerin Merzyn, "wenn der Bauherr seine Rechte nachher nicht durchsetzen kann." Der Verband schlägt deshalb Schiedsverfahren vor. Sie sind erheblich preiswerter und schneller als die Gerichte und könnten von Fachleuten beurteilt werden, die sich in der Materie auskennen, während Gerichte in der ersten Instanz meist keine eigenen Bausenate haben. "Ein komplexes Thema", resümiert Verbraucherschützerin Merzyn. "Der VPB bleibt dran."


Weitere Informationen beim Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.bauherren-verband.de.


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