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VPB warnt: Muskel-Hypothek hat ihre Tücken

Der Trend beim Bau eines Eigenheimes geht immer mehr in Richtung Eigenleistung. Von zehn Bauvorhaben packen bei acht die Bauherren selbst mit an. Oft helfen auch unentgeltlich arbeitende Angehörige, Bekannte oder Nachbarn beim Hausbau mit.

"Grundsätzlich ist das eine sehr begrüßenswerte Initiative", findet Corinna Merzyn vom Verband Privater Bauherren (VPB). "Schließlich spart man mit begabten Heimwerkern durchaus größere Summen, gerade im Ausbau."

Die Selbsthilfe ist allerdings nicht immer ohne Risiko: So besteht zum Beispiel die Gefahr, dass der Bauherr seine Gewährleistungsansprüche verliert, wenn hinterher Mängel auftreten und er nicht nachweisen kann, dass diese von einem Bauunternehmer und nicht von ihm selbst worden verursacht sind.

Deshalb empfiehlt der Verband Privater Bauherren, bei der Ausführung von Arbeiten in Eigenleistung vorab eine Beratung in Anspruch zu nehmen und eine Dokumentation anzufertigen, um Entschädigungsansprüchen vorzubeugen.

Diese kann nämlich der Bauunternehmer geltend machen, wenn die in Eigenleistung erbrachten Leistungen mangelhaft sind und dadurch Leistungen des Bauunternehmers beeinträchtigt oder behindert werden. Insbesondere Werklohnansprüche für nicht mehr ausführbare Leistungen oder gar Arbeitsunfälle der Mitarbeiter des Bauunternehmers sind hier häufig betroffen.

Auch der Bauherr selbst sollte sich über das Thema Arbeitsunfälle genau informieren, bevor er die Ärmel hochkrempelt, rät Corinna Merzyn vom Verband Privater Bauherren: Privatleute, die in eigener Sache auf ihrer Baustelle tätig sind, haben nach einem Urteil des Bundessozialgerichts keinen Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung (AZ B 2 U 21/97).

Deshalb sollte jeder Bauherr eine private Unfallversicherung abschließen, die solche Leistungen einschließt oder aber sich freiwillig bei der Berufsgenossenschaft anmelden - dies ist für den Einsatz von Freunden, Bekannten und Verwandten sowieso in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben und zwar unabhängig davon ob eine Bezahlung dieser Hilfe erfolgen soll!



Weitere Informationen beim Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.bauherren-verband.de.
 

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