Presseinformation
Vorsicht: Baubeschreibungen sind nicht immer eindeutig!
Bauschreibungen sind mit Vorsicht zu genießen: Oft entsprechen die darin beschriebenen Leistungen nicht den gesetzlich geforderten Normen. "Immer wieder", so Corinna Merzyn, Geschäftsführerin des Verbandes Privater Bauherren (VPB), "werden arglose Bauherren so hinters Licht geführt."
Ein typischer Fall aus der Praxis der bundesweit tätigen Bauherrenberater des VPB: Der Bauherr unterschreibt einen Bauvertrag für den Bau eines "Niedrigenergiehauses". Darin steht auch genau, welche gesetzlichen Vorschriften bei dieser Art Haus erfüllt werden müssen. Sogar die vorgesehenen Wärmeschutzmaßnahmen werden detailliert aufgelistet, bis hin zur exakten Stärke der Mineralwolle. Was der Bauherr aber nicht ahnt: Die genannte Stärke der Mineralwolle reicht bei weitem nicht aus, um den Niedrigenergiestandard zu erreichen! Was tun?
Das Problem ist kompliziert, denn obwohl sich der Bauunternehmer zum Bau eines "Niedrigenergiehauses" vertraglich verpflichtet hat, hat er gleichzeitig genaue Materialstärken bei der Wärmedämmung vereinbart. Verlangt der Kunde nun Nachbesserung bei der Dämmung, so kann der Bauunternehmer dafür auch mehr Geld fordern.
"Deshalb ist es klüger," so VPB-Geschäftsfüherin Merzyn, "sich schon vor Vertragsabschluss gut informieren zu lassen. VPB-Bauherrenberater arbeiten firmenunabhängig und produktneutral, sie empfehlen, sich bei Bauverträgen immer nur auf eine eindeutige Qualitätsbeschreibung zu beschränken, in diesem Fall das "Niedrigenergiehaus". Dann ist der Bauunternehmen vertraglich in der Pflicht und muss alle Vorkehrungen treffen, um die Standards auch wirklich zu erreichen.
Entsprechende urteilte auch der Bundesgerichtshof (BGH VII ZR 350/96 vom 16.07.98). Sollte der Bauherr trotz der Bestellung eines Niedrigenergiehauses bestimmte Qualitäten genau beschreiben wollen, so rät der VPB ihm, vor jede wärmetechnische Qualitätsangabe das Wort "mindestens" zu setzen. Dann ist der Bauunternehmer verpflichtet fürs gleiche Geld mehr zu liefern, wenn der Wärmeschutznachweis dies erfordert.
Weitere Informationen beim Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.bauherren-verband.de.
September 2002
Pressekontakt:
Postina Public Relations PPR Linnéweg 3 64342 Seeheim-Jugenheim Telefon 06257-507990 Fax 06257-507994
© 2006, Berlin
|